Wir möchten neu gewählte Elternvertreter bei den ersten Schritten mit den wichtigsten Informationen unterstützen, aber auch bereits erfahrenen Elternvertreter können hier ihr Wissen erweitern.
Einen aktuellen Auszug der relevanten Gesetzestexte erhalten gewählte Elternvertreter immer in der ersten Klassenpflegschaftssitzung des Schuljahres mit der Broschüre „Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter“, welche neben den Auszügen aus den Gesetzestexten auch immer weitere nützliche Hinweise enthalten.
Inhaltsverzeichnis
Information zum Schulsystem der IGMH
Die Ganztagesschule
Die IGMH ist eine Gesamttagesschule mit einem rhythmisierten Angebot über den Fachunterricht hinaus:
Diese Angebote werden so über den Schultag von 8.00 – 16.10 Uhr verteilt (mittwochs nur von 8.00 – 13.05 Uhr), dass eine abwechslungsreiche Abfolge von Unterricht und anderen Aktivitäten entsteht, die eine Überlastung der Schülerinnen und Schüler vermeidet. In der Mittagspause besteht die Möglichkeit, in der Mensa ein Essen einzunehmen, sich in gemütlicher Atmosphäre des Schülercafes zu entspannen, im Ruheraum neue Kräfte zu sammeln, im Stillarbeitsraum Aufgaben zu erledigen, eine AG zu besuchen, im Freien oder im Haus zu spielen, in der anregenden Bücherei zu arbeiten oder zu lesen.
Schulsozialarbeit
Im Rahmen der Schulsozialarbeit nehmen die Sozialpädagogin und der Sozialarbeiter der IGMH eine bedeutsame Stellung ein. Sie versuchen die Schüler sowohl in der Schule als auch in ihrem sozialen Umfeld zu begreifen, bestehende Problemlagen rechtzeitig zu erkennen, ganzheitlich zu erklären und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Die Arbeit beruht auf Grundprinzipien der Vertraulichkeit und der Freiwilligkeit. Sie hilft beim Aufbau und der Stabilisierung von Eigenverantwortung und sozialer Kompetenz, bietet den Kindern und Jugendlichen Identifikations-, Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten, agiert als Bindeglied zwischen Schule und Einrichtungen der Jugendhilfe und anderen Einrichtungen und versteht sich als Teil des Gemeinwesens. Ziel ist es Konfliktpotenziale abzubauen, zu einer befriedigenden Lösung für alle beizutragen und die Lebensbewältigung von Schülern zu fördern. Das sozialpädagogische Team will, wenn Schüler Probleme haben, sich die Zeit nehmen, sich um Schüler ganz individuell zu kümmern – weitgehend ohne Wissensvermittlung und ohne Leistungsbeurteilung – dass sich die Schüler verstanden und angenommen fühlen. Die Kinder und Jugendlichen sollen wissen, dass sie der Schulsozialarbeit vertrauen können. Toleranz und Respekt werden gefördert, ebenso die Entwicklung von Persönlichkeit und Selbstwertgefühl. Bei Bedarf wird die Schule mit dem Jugendhilfeumfeld verzahnt, um somit zur Verbesserung des Schulklimas beizutragen. Einige der wichtigsten Aufgabenfelder der Schulsozialarbeit sind Einzelfallhilfe und Beratung bei individuellen Problemlagen von Schülern, Eltern und Lehrern, Projekte und Arbeit mit Schulklassen in Kooperation mit den Klassenlehren wie etwa zum Thema Gewalt- und Suchtprävention, Mobbing oder erlebnispädagogische Angebote. Arbeitsgemeinschaften und offene Angebote für Schüler, die Betreuung und der Ausbau der Elternmitarbeit im Freizeit- und Ganztagesbereich sowie die Zusammenarbeit mit den Beratungslehrern. Die Schulsozialarbeit der IGMH versteht sich als verlässliche Instanz für vertrauliche Gespräche der Schüler mit einem Erwachsenen, der da ist, wenn sie Probleme haben, Unterstützung anbietet, aber auch kritisch hinterfragt.
Das Arbeitsfeld umfasst u.a. folgende Aufgabenschwerpunkte:
Für Kinder und Jugendliche
Für Eltern
Allgemeines
Die Gesamtschule
An der IGMH sind die drei Regelschulen Werkrealschule, Realschule und Gymnasium von der 5. bis zur 7. Klasse organisatorisch miteinander verbunden und treten zunächst nicht in Erscheinung. Die IGMH bietet für jedes Kind einen entsprechenden Bildungsgang an, mit denselben Abschlüssen, wie sie auch an den Regelschulen erworben werden können:
Die Kinder werden im 5. Schuljahr zunächst noch, wie von der Grundschule her gewöhnt, gemeinsam unterrichtet. Bald zeigen sich jedoch unterschiedliche Begabungen und unterschiedliche Lerngewohnheiten. Deshalb werden in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik allmählich Niveaukurse gebildet. Der A-Kurs entspricht dabei den Anforderungen des Gymnasiums, der B-Kurs denen der Realschule und der C-Kurs denen der Werkrealschule. Ein System von zusätzlichem Förderunterricht in diesen 3 Fächern ermöglicht den Kindern, sich während der ersten drei Gesamtschuljahre von Klasse 5-7 auf ihrem Leistungsniveau zu bewähren. Andere Kinder können allmählich durch den behutsamen Wechsel von einem Niveaukurs zum anderen auf ihr individuelles Leistungsniveau gebracht werden. Dieser Förderunterricht, in dem grundlegende Unterrichtsinhalte wiederholt und aufgearbeitet werden, findet in kleinen Gruppen statt und ohne zusätzlichen Leistungsdruck, weil hier keine Benotung erfolgt. Durch dieses flexible System der Differenzierung und der Förderung wird eine Überforderung ebenso vermieden wie eine Unterforderung. Auf Leistungsschwankungen kann helfend reagiert werden, ohne dass ein Schulwechsel erforderlich wird. Alle Schülerinnen und Schüler lernen von der 5. Klasse an Englisch und können entsprechend ihrer Begabung und ihrer Neigung in der 6. Klasse schwerpunktmäßig die Fächer Französisch bzw. Latein wählen. Nicht alle Schüler entscheiden sich jedoch für die zweite Fremdsprache. Nach eingehender Prüfung erfolgt im Einvernehmen mit dem Elternwunsch eine Zuweisung. Schüler, die die zweite Fremdsprache nicht belegen, erfahren eine besondere Förderung in dem Fach KTS (Kultur, Technik und Sport), welches Curricula dem Fach Arbeitslehre zugeordnet ist, einem 4-stündigen Kombinationsfach mit verschiedenen Elementen, das an Stelle der zweiten Fremdsprache Qualifikationen mit anderen Schwerpunkten (u.a. fachpraktische) vermittelt. Schüler mit zweiter Fremdsprache besuchen ab der 7. Klasse das versetzungsrelevante Fach Arbeitslehre mit zwei Wochenstunden; für Schüler ohne zweite Fremdsprache wird es vierstündig erteilt. Mit Beginn des 8. Schuljahres werden nach drei Jahren geziehlter Förderung und genauer Beobachtung des Leistungsverhaltens schulartbezogene Klassen gebildet, die zu denselben Abschlüssen in den Regelschulen führen:
Werkrealschulklassen mit dem Schwerpunkt (Profil)
Realschulklassen mit verschiedenen Schwerpunkten (Profilen)
Gymnasialklassen mit verschiedenen Schwerpunkten (Profilen)
Mitwirkung bei den aktiven Eltern
aktive Eltern
Neben der guten unterrichtlichen Versorgung in unserer Schule mit Ganztagesbetrieb ist auch die umfassende Betreuung der Kinder im Freizeitbereich notwendig, insbesondere während der täglichen Mittagspause. Da dies alles von den Lehrerinnen und Lehrern allein kaum geleistet werden kann, hat sich ein Kreis von Eltern gefunden, die in der Mittagspause Spiele ausgeben und mit den Kindern spielen, die den Ruheraum betreuen und die in der Mensa mit Lehrern für einen harmonischen Ablauf sorgen. Sie sind Ansprechpartner und Vertrauensperson. Diese Eltern betreuen unsere Kinder in Arbeitsgemeinschaften u.a. beim Basteln und Werken, beim Töpfern, in Computer- und Entspannungs-AG, u.v.m. Der Kreis „Aktive Eltern der IGMH“ erweitert sich ständig. Auch Eltern, deren Kinder die IGMH schon lange verlassen haben, sind noch immer aktiv dabei. Mittlerweile beteiligen sich auch ehemalige Schülerinnen und Schüler, deren Kinder jetzt die IGMH besuchen. Wir freuen uns über die Bereitschaft jedes Einzelnen. Schülerinnen und Schüler aus über 20 Nationen verbringen ihren Schultag in der IGMH, daher schätzen wir es sehr, dass Eltern anderer Nationalitäten bei uns mitarbeiten. Ein reger Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern ist uns sehr wichtig. Wenn auch Sie an einem Tag in der Woche für 1 bis 2 Stunden bei uns mitmachen wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Sie! Die „Aktiven Eltern der IGMH“ treffen sich ca. 1x im Monat, um aktuelle schulische Themen zu diskutieren. Dabei sind unsere Schulleiter gern gesehene Gäste und vertrauensvolle Ansprechpartner. Für alle „Aktiven Eltern der IGMH“ wird neben weiteren Aktivitäten ein Töpferkurs angeboten.
Elternbeirat
Jahres Ablauf Elternbeirat
Übersicht über die regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten bzw. Veranstaltungen des Elternbeirates während
Aktivität | Teilnehmer | Organisator |
---|---|---|
Erste Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr | Alle Eltern einer Klasse, ggf Fachlehrer | Klassenlehrer (Elternvertreter melden den Klassenlehrer den Anwesenheitsbedarf von Fachlehrern) |
Weitere Klassenpflegschaftssitzung | Alle Eltern einer Klasse, Klassenlehrer und eingeladene Fachlehrer | Elternvertreter |
Elternbeiratssitzung | Alle Klassenelternvertreter | Elternbeiratsvorstand |
Begrüßungstreffen für neu gewählte Elternvertreter | Alle Klassenelternvertreter, die in der IGMH zum ersten mal gewählt wurden | Elternbeiratsvorstand |
Infostand des Elternbeirats beim Adventsbazar | Elternbeiratsvorstand | Elternbeiratsvorstand |
Infostand des Elternbeirats beim Tag der offenen Tür | Elternbeiratsvorstand | Elternbeiratsvorstand |
Infostand des Elternbeirats beim Elternsprechtag | Elternbeiratsvorstand | Elternbeiratsvorstand |
Infostand des Elternbeirats bei der Einschulung der neuen 5. Klasse | Elternbeiratsvorstand | Elternbeiratsvorstand |
Schulkonferenz | Gesondert gewählte Vertreter des Elternbeirats | Schulleitung und Elternbeiratsvorstand |
Arbeitskreise:
|
Abordnung des Elternbeiratsvorstans | Vorsitzender des jeweiligen Arbeitskreises |
Ausschusssitzungen z.B. Mensa | Abordnungen des Elternbeiratsvorstands oder gesondert gewählte Vertreter des Elternbeirats | je nach Ausschuss unterschiedlich |
Unterstützung der Schulleitung bei Organisation und Durchführung des Schulfestes z.B. Verpflegungsstände | Freiwillige Eltern | Schulfestkomitee |
Aufgaben der Klassenelternvertreter
- – Klassen- und Fachlehrer
- – Fachbereichslehrer der Schule
- – Säulenleiter der Schule
- – Schulleitung
- – Schulverwaltungsamt
- – Staatliches Schulamt
- – Oberschulamt Karlsruhe
- – Kultusministerium
Elternbeiratsvorstand
Der Vorstand des Elternbeirats führt die laufenden Geschäfte des Elternbeirats. An Kleineren Schulen gibt es oft nur den Elternbeiratsvorsitzenden und einen Stellvertreter. Aufgrund der Größe der IGMH wäre es einem so kleinen Team alleine nicht möglich alle Aufgaben ordentlich zu erledigen. Deshalb besteht das Team des Elternbeiratsvorstands der IGHM aus 10 Mitgliedern (Vorsitzender, 2 Stellvertreter, Schriftführer und 6 Beisitzern). Die Vorstandsmitglieder werden in der Elternbeiratssitzung von allen Elternvertretern für die Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand trifft sich einmal im Monat zu gemeinsamen Sitzungen, teilweise auch mit der Schulleitung. Die Vorstandsmitglieder agieren als Team, alle anfallenden Aufgaben des Vorstands werden auf alle Vorstandsmitglieder verteilt.
Elternbeiratssitzung
Sie findet mindestens einmal im Schulhalbjahr statt. Zu dieser Sitzung werden alle Klassenelternvertreter, ggf. die Schulleitung und weitere Teilnehmer eingeladen. Der Elternbeiratsvorstand informiert in dieser Sitzung z.B. über die einzelnen Tätigkeiten der Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften des Mannheimer Gesamtelternbeirats, Gespräche mit der Schulleitung, Mensaneuerungen und sonstige Geschehen an der Schule. In diesem Gremium finden die Wahlen des Elternbeiratsvorstands und der Mitglieder der Schulkonferenz und ggf. weiterer Ausschüsse statt.
Übersicht der Elternvertretungen
- Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Klassenvertreter und einen Stellvertreter.
- Die gewählten Klassenvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat
- Der Elternbeirat wählt die 10 Vorstandsmitglieder
- Die Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen eines Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat
- Vertreter der verschiedenen Schularten und Regierungsbezirke bilden den Landeselternbeirat
- Die Landeselternvertretungen haben sich in einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft zum Bundesrat (BER) zusammengeschlossen
weitere Gremien mit Elternvertretung sind:
- Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte die Mitglieder der Schulkonferenz
- Die Vorstände der AK wählen aus seiner Mitte einen Vertreter
- Der Vorstand wählt aus seiner Mitte die Vertreter der verschiedenen Arbeitskreise (AK)
Gesamteltenbeirat (GEB)
Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im Schulgesetz von Baden-Württemberg und der Verordnung des Kultusministeriums für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen Schulen (Elternbeiratsverordnung) das Organ, welches sich aus je zwei Vertretern des Elternbeirats aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt. Ein Gesamtelternbeirat (GEB) wird nicht vom Schulträger initiiert oder ist ein ständiges Organ, sondern muss sich auf Elterninitiative gründen. In jeder Kommune mit mindestens zwei Schulen in öffentlicher Trägerschaft kann sich ein GEB bilden. Schulträger und Schulaufsichtsbehörden sind zur Unterstützung der Tätigkeit eines GEB verpflichtet.
- Fragen zu beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen dieses Schulträgers angehen.
- zum Verständnis für die Entwicklung an öffentlichen Schulen beitragen.
- Anregungen, Anträge und Wünsche von Mitgliedern im Schulbeirat zu diskutieren und zu unterstützen.
- Vorschläge und Empfehlungen an den Schulträger und an Schulämter zu transportieren.
- die beweglichen Ferientage für den Geltungsbereich des Schulträgers festzulegen.
- n der Regel besteht ein Gesamtelternbeirat (GEB) aus den beiden Vorsitzenden der Elternbeiräte jeder Schule in öffentlicher Trägerschaft innerhalb der Kommune. Die Schul-Elternbeiräte können aber auch spezielle Delegierte als Mitglieder entsenden.
Die Elternbeiratsvorsitzenden von Schulen in privater Trägerschaft können, wenn sie für ihre Wahl die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die von Schulen in öffentlicher Trägerschaft, auch Mitglieder im Gesamtelternbeirat werden. Aus der Mitte des Gesamtelternbeirats wird der Gesamtelternbeiratsvorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt. Die Elternbeiratsverordnung sieht ausdrücklich vor, dass Gesamtelternbeiräte verschiedener Orte sich zu überregionalen Arbeitskreisen zusammenschließen können.
Landeselternbeirat (LEB)
Der Landeselternbeirat ist das offizielle Elterngremium zur Beratung des Kultusministeriums im Interesse der Eltern im Land.
Die Landeselternvertretung ist die aus den Schulgesetzen legitimierte Vertretung aller Eltern des jeweiligen Bundeslandes in allen schulischen Fragen. Sie gestaltet selbständig und eigenverantwortlich ihre organisatorische und inhaltliche Arbeit, berät und beschließt über ihre Ziele und nimmt die gesetzlichen Mitwirkungsrechte der Eltern wahr. Sie koordiniert die Elternmitarbeit innerhalb des Landes, arbeitet eng mit den zuständigen Ministerien zusammen und berät diese bei der Ausgestaltung des Schulwesens. Sie pflegt die Zusammenarbeit mit den örtlichen Schulelternvertretungen und – soweit vorhanden – zu regionalen oder schulartbezogenen Elternvertretungen
Bundeselternrat (BER)
Anders als die Elternvertretungen in den meisten Bundesländern (in allen außer Bayern und NRW), die durch das jeweilige Landesschulgesetz legitimiert sind, ist der BER eine Arbeitsgemeinschaft. Er unterstützt die Elternvertreter in den Ländern bei der Übernahme ihrer schulischen Mitwirkungsrechte und koordiniert die schulische Elternmitwirkung auf Bundesebene. Der Bundeselternrat hat schulartspezifische Ausschüsse für die beruflichen Schulen (Berufsschulen, Wirtschaftsschulen und berufliche Oberschulen), Gesamtschulen, Grundschulen, Gymnasien, Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen gebildet.
Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rund 8 Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
Er unterstützt die Elternvertreter in den Ländern bei der Mitwirkung in der Schule und koordiniert die Elternmitwirkung auf Bundesebene. Der BER hält im Rahmen seiner länderübergreifenden Aufgaben engen Kontakt zu Ministerien, Institutionen und Verbänden, um den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule zu fördern und in Übereinstimmung mit Artikel 6 des Grundgesetzes die Rechte der Eltern zu wahre
Klassenpflegschaftssitzung
Termin
Zur ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr lädt der Klassenlehrer ein. Alle weiteren Klassenpflegschaftssitzungen im Schuljahr beruft dann der Klassenelternvertreter in Abstimmung mit dem Klassenlehrer ein. Der Termin der ersten Klassenpflegschaftssitzung des Schuljahres (im 1. Schulhalbjahr) wird von der Schulleitung und dem Elternbeiratsvorsitzenden festgelegt, um Fristen, die durch das Schulgesetz vorgegeben sind, einzuhalten und den Aufwand für Lehrer und Hausmeister gering zu halten. Für die erste Klassenpflegschaftssitzung gibt es in der Regel immer zwei Termine. Die Klassenstufen werden dabei auf die beiden Termine aufgeteilt. Weitere Klassenpflegschaftssitzungen kann der Klasseneiternvertreter bei Bedarf einberufen. Außerdem muss binnen zwei Wochen zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen werden, wenn entweder ¼ der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen.
Einladung
Die Einladungsfrist muss mindestens eine Woche betragen. Da die Zustellung bei der üblichen Verteilung über Schüler/innen immer mehrere Tage dauert, sollte die Verteilung jedoch spätestens vierzehn Tage vor dem Sitzungstermin erfolgen. Die Einladung sollte eine mit dem Klassenlehrer abgesprochene Tagesordnung enthalten. Die Verteilung der Einladungen mit Rücklaufzettel (Nehme teil/nicht teil) kann vom Klassenlehrer über die Schüler erfolgen. Eine Kopie geht jeweils an:
Wird zu einer Klassenpflegschaftssitzung die Anwesenheit von Fachlehrern gewünscht, sind diese nach Absprache mit dem Klassenlehrer schriftlich einzuladen. Nur zu den beiden Terminen der ersten Klassenpflegschaftssitzungen sind alle Eingänge der Schule geöffnet. An allen weiteren Abenden muss mit dem Klassenlehrer abgesprochen werden, welche Tür geöffnet ist. Die Eltern müssen in der Einladung darüber informiert werden, welche Schulhaustüren geöffnet sind.
Tagesordnung
Nach Bekanntgabe des Termins für die erste Klassenpflegschaftssitzung im Schuliahr soll sich jeder Klassenelternvertreter mit dem Klassenlehrer in Verbindung setzen, um die Tagesordnung festzulegen. Beispiele für die Tagesordnungspunkte der Klassenpflegschaft im ersten Halbjahr:
Wahl der Elternvertreter
Falls erforderlich, z.B. bei Klassenneubildung, Ausscheiden des Elternvertreters oder vorzeitigem Rücktritt erfolgt eine außerplanmäßige Wahl.
Ablauf der Wahl
E-Mail Elternverteiler
Um alle Eltern bei Bedarf oder zur Weiterleitung von Informationen aus dem Vorstand des Elternbeirats einfach und kurzfristig erreichen zu können, ist es notwendig eine Liste mit den E-Mail Adressen aller Eltern zu erstellen.
Die E-Mail Adressen können vom Elternvertreter bei der Klassenpflegschaftssitzung eingesammelt werden. Wenn das in der Sitzung nicht erfolgte, z.B. weil der Elternvertreter dort erst neu gewählt wurde und diese Aufgabe noch nicht kannte, kann auch der Klassenlehrer nachträglich um Unterstützung gebeten werden.
Bitte beachten: Falls zusätzlich beabsichtigt wird, diese Liste innerhalb der Klasse zu veröffentlichen bzw. auszuteilen, bedarf dies vorher der Zustimmung aller Eltern der Klasse.
Schulkonferenz
Aufgaben
Die Schulkonferenz hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln, sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen. Sie behandelt alle Fragen, die mit Organisation und Struktur der Schule zu tun haben, z.B. Erlass der Schul- und Hausordnung, Beschlüsse zu allgemeinen Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben, Mitwirkung bei der Besetzung der Schulleiterstelle, usw. Die Sitzungen der Schulkonferenz finden mindestens einmal im Schulhalbjahr statt und sind nicht öffentlich. Die Schulkonferenz besteht aus dem Schulleiter, dem Elternbeiratsvorsitzenden, dem Schülersprecher und jeweils drei Vertretern der Lehrer, der Eltern und der Schüler.
Behörden
Staatliches Schulamt Mannheim
Staatliches Schulamt Mannheim
Augustaanlage 67
68167 Mannheim
Telefon: 0621 292-4141
Fax: 0621 292-4144
Email: poststelle@ssa-ma.kv.bwl.de
Schulpsychologische Berartungsstelle Mannheim
Staatliches Schulamt Arnheim
Schulpsychologische Berartungsstelle Mannheim
Augustaanlage 67
68165 Mannheim
Telefon: 0621 292-4190
Fax: 0621 292-4199
Email: spbs@ssa-ma.kv.bwl.de
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Postfach 10 34 42
70029 Stuttgart
Telefon: 0711 279-0
Fax: 0711 279-2810
Email: oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Heilbronner Straße 172
70191 Stuttgart
Telefon: 0711 6642-0
Fax: 0711 6642-5099
Email: poststelle@ibbw.kv.bwl.de
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)
Interimmsadresse:
Neckarstraße 207
70190 Stuttgart
Telefon: 0711 279-2705
Email: poststelle@zsl-rs-s.kv.bwl.de
Obere Schulaufsichtsbehörden bei den Regierungspräsidien (RP Karlsruhe)
Obere Schulaufsichtsbehörden bei den Regierungspräsidien (RP Karlsruhe)
Abteilung 7 – Schule und Bildung
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
Email: abteilung7@rpk.bw.de