Informationen zu Ansprüchen und Leistungen aus dem Bildungspaket.
Welche Leistungen gibt es?
Die Kosten von mehrtägigen Fahrten oder eintägigen Ausflügen mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung wern übernommen
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z. B. für Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterialien, Taschenrechner, Hefte) zum 1. Schulhalbjahr und zum 2. Schulhalbjahr einen Zuschuss.
Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Schule mit Beförderungsmitteln erreichen, werden die notwendigen Schülerbeförderungskosten erstattet, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Keine Schülerin und kein Schüler soll von einer notwendigen vorrübergehenden Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher werden die Kosten einer ergänzenden angemessenen Lernförderung übernommen, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen.
Die Ausgaben für eine Teilnahme Ihres Kindes an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, in einer Tageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflege werden übernommen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Zuschuss von 15 Euro monatlich für Vereins- , Kultur oder Freizeit-/Ferienangebote, sofern im Zusammenhang mit der Teilnahme hieran tatsächliche Aufwendungen entstehen.
Wer hat Anspruch
Haben Sie Leistungen nach dem SGB II beantragt, brauchen Sie grundsätzlich keinen gesonderten Antrag mehr für die Leistungen zu stellen. Eine Bedarfskonkretisierung durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen muss in jedem Fall erfolgen. Die Leistung geht unter Umständen direkt an den Verein, die Musikschule oder den Anbieter des Mittagessens. Ohne großen Aufwand für Sie!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ansprechpartner
Sie erreichen uns mit dem ÖPNV RNV Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7