Informationen zu Ansprüchen und Leistungen aus dem Bildungspaket.

Welche Leistungen gibt es?
  • Ausflüge und mehrtägige Fahrten
    Die Kosten von mehrtägigen Fahrten oder eintägigen Ausflügen mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung wern übernommen
  • Schulbedarfspaket
    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z. B. für Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterialien, Taschenrechner, Hefte) zum 1. Schulhalbjahr und zum 2. Schulhalbjahr einen Zuschuss.
  • Schülerbeförderungskosten
    Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Schule mit Beförderungsmitteln erreichen, werden die notwendigen Schülerbeförderungskosten erstattet, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
  • Lernförderung
    Keine Schülerin und kein Schüler soll von einer notwendigen vorrübergehenden Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher werden die Kosten einer ergänzenden angemessenen Lernförderung übernommen, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen.
  • Gemeinsames Mittagessen in Schule oder Tageseinrichtung (kein Hortessen)
    Die Ausgaben für eine Teilnahme Ihres Kindes an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, in einer Tageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflege werden übernommen.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Zuschuss von 15 Euro monatlich für Vereins- , Kultur oder Freizeit-/Ferienangebote, sofern im Zusammenhang mit der Teilnahme hieran tatsächliche Aufwendungen entstehen.
  • Wer hat Anspruch
  • Empfänger von Bürgergeld (Jobcenter)
  • Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Empfänger von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

  • Haben Sie Leistungen nach dem SGB II beantragt, brauchen Sie grundsätzlich keinen gesonderten Antrag mehr für die Leistungen zu stellen. Eine Bedarfskonkretisierung durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen muss in jedem Fall erfolgen. Die Leistung geht unter Umständen direkt an den Verein, die Musikschule oder den Anbieter des Mittagessens. Ohne großen Aufwand für Sie!

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    Je nach Leistung werden die für die Entscheidung wichtigen Unterlagen benötigt, z. B.:
  • Leistungsbescheid z. B. von der Familienkasse oder der Wohngeldbehörde
  • Informationsschreiben mit Bankverbindung der Schule bei Ausflügen und Klassenfahrten
  • Mitgliedsbestätigung des Vereins oder Rechnung der Musikschule
  • Gebührenbescheid zum Mittagessen
  • Zeugnisse, Kostenvoranschlag und die Bestätigung der Schule bei Antrag auf Lernförderung
  • Kopie des JugendTicketBW und Ausstellungsschreibens der RNV
  • Schulbescheinigung

  • Ansprechpartner
  • Die gemeinsame Anlaufstelle für Bildung und Teilhabe in 68159 Mannheim, D 1, 4-8 3. OG
    Sie erreichen uns mit dem ÖPNV RNV Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
  • Telefonisch erreichbar unter: 0621/293-2600 oder 0621/17238-500 (SGB II) Montag bis Freitag von 9-12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13-15 Uhr
  • Hier gibt es die Anträge bei der Stadt Mannheim